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   VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10   

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VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10 (https://dejure.org/2011,19312)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.12.2011 - 27 F 1730/10 (https://dejure.org/2011,19312)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 27 F 1730/10 (https://dejure.org/2011,19312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 VwGO, § 9 KredWG
    Vorlage von Unterlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für ein gem. § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO dem Wesen nach geheim zu haltendes Betriebsgeheimnis und Geschäftsgeheimnis einer in Insolvenz gefallenen Bank

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWG § 9; VwGO § 99
    Voraussetzung für ein gem. § 99 Abs. 1 S. 2 VwGO dem Wesen nach geheim zu haltendes Betriebsgeheimnis und Geschäftsgeheimnis einer in Insolvenz gefallenen Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 368
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 05.10.2011 - 20 F 24.10

    Zur Verschwiegenheitspflicht im Gesetz über das Kreditwesen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
    Nach der Klärung des Rechtsbegriffs "Gesetz" in diesem Zusammenhang durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 23. Juni 2011 - 20 F 21.10 -, DVBl 2011, 1092, und vom 5. Oktober 2011 - 20 F 24.10 -) folgt auch der Senat der Auffassung, dass der Tatbestand der Geheimhaltungspflicht nach einem Gesetz nicht bereits dann gegeben ist, wenn eine gesetzlich angeordnete Pflicht zur Verschwiegenheit besteht.

    Geschäftsgeheimnisse zielen auf den Schutz kaufmännischen Wissens und betreffen alle Konditionen, die die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens maßgeblich bestimmen können, wie Umsätze, Ertragslage, Geschäftsbücher, Kundenlisten, Marktstrategien, Unterlagen zur Kreditwürdigkeit und Kalkulationsunterlagen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 20 F 14.10 -, Juris, und vom 5. Oktober 2011, a.a.O.).

    Auf diese Anforderung an eine ordnungsgemäße Sperrerklärung hat der Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 11. Oktober 2010 (- 27 F 1081/10 -, Juris) und vom 26. Januar 2011 (27 F 1667/10 -, Juris) hingewiesen (vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2011, a.a.O.).

    Gerade bei umfangreicheren Unterlagen, für die Geheimhaltungsgründe geltend gemacht werden - im vorliegenden Verfahren mehrere tausend Seiten -, erfordert die Verweigerung der Vorlage in einem gerichtlichen Verfahren die konkrete Zuordnung der Geheimhaltungsgründe zu den einzelnen Aktenbestandteilen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 -, Juris, vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295, und vom 5. Oktober 2011, a.a.O.).

    Auch wenn man - entgegen dem im Vorhergehenden Ausgeführten - die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Verweigerung der Vorlage einzelner - oder gar aller - Unterlagen annehmen wollte, wäre die Sperrerklärung rechtswidrig, da die Ermessenserwägungen nicht tragfähig sind (vgl. dazu auch: BVerwG, Beschluss vom 5. Oktober 2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 16.03

    In-camera" -Verfahren; Ermächtigung zur Ermessensentscheidung über Aktenvorlage;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
    Das Gesetz stellt die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der obersten Aufsichtsbehörde und lässt ihr damit die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes Willen absieht (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2004 - 20 F 16.03 -, NVwZ 2005, 334 m.w.N.).

    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).

  • VGH Hessen, 30.04.2010 - 6 A 1341/09

    Informationsgesuch an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
    Im Übrigen ist die Verweigerung der Vorlage der mit Beschluss des 6. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. April 2010 - 6 A 1341/09 - angeforderten Unterlagen der Beklagten durch den Beigeladenen zu 2. mit Sperrerklärung vom 28. Juli 2010 rechtswidrig.

    Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat im Berufungsverfahren mit Beschluss vom 30. April 2010 - 6 A 1341/09 - die Beklagte aufgefordert, die im Tenor des Beschlusses genannten Unterlagen ihm vorzulegen.

  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
    Zu dieser Ermessensausübung ist die oberste Aufsichtsbehörde verpflichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 26. August 2004, a.a.O., und vom 21. Februar 2008 - 20 F 2.07 -, BVerwGE 130, 236).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 20 F 23.07

    Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu Auskünften

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
    Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nämlich nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2010 - 20 F 5.10 -, vom 12. Oktober 2009 - 20 F 1.09 -, beide Juris, und vom 19. Januar 2009 - 20 F 23.07 -, NVwZ 2009, 1114 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
    Die in § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO vorgeschriebene Ermessensabwägung stellt damit im Verhältnis zu den allgemeinen Geheimhaltungsvorschriften eine prozessuale Spezialnorm dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 20 F 5.05 -, Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 10.08.2010 - 20 F 5.10

    Zum Begriff des Geschäftsgeheimnisses

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
    Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nämlich nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2010 - 20 F 5.10 -, vom 12. Oktober 2009 - 20 F 1.09 -, beide Juris, und vom 19. Januar 2009 - 20 F 23.07 -, NVwZ 2009, 1114 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 12.10.2009 - 20 F 1.09

    Anspruch auf eine Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für den Parallelimport eines in

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
    Beeinträchtigungen von Grundrechten sind nämlich nur dann zulässig, wenn sie durch hinreichende, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügende Gründe gerechtfertigt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2010 - 20 F 5.10 -, vom 12. Oktober 2009 - 20 F 1.09 -, beide Juris, und vom 19. Januar 2009 - 20 F 23.07 -, NVwZ 2009, 1114 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09

    Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
    Gerade bei umfangreicheren Unterlagen, für die Geheimhaltungsgründe geltend gemacht werden - im vorliegenden Verfahren mehrere tausend Seiten -, erfordert die Verweigerung der Vorlage in einem gerichtlichen Verfahren die konkrete Zuordnung der Geheimhaltungsgründe zu den einzelnen Aktenbestandteilen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 -, Juris, vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 -, NJW 2010, 2295, und vom 5. Oktober 2011, a.a.O.).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VGH Hessen, 01.12.2011 - 27 F 1730/10
    Geschützt sind nicht nur personenbezogene Daten, die ohne Weiteres zur Identifikation der Person führen, sondern auch Äußerungen und Angaben zur Sache können geheimhaltungsbedürftig sein, wenn die Mitteilungen Rückschlüsse auf die Person erlauben und in Abwägung mit den Interessen des Antragstellers ein berechtigtes Interesse an einer Geheimhaltung besteht (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 -, NVwZ 2010, 1493).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

  • BVerwG, 12.01.2006 - 20 F 12.04

    Vorlage der Behördenakten im Prozess, Angaben zu Betriebs- bzw.

  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

  • BVerwG, 08.02.2011 - 20 F 14.10

    Anspruch eines Fachjournalisten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes

  • VGH Hessen, 11.10.2010 - 27 F 1081/10

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden

  • VGH Hessen, 26.01.2011 - 27 F 1667/10
  • VG Frankfurt/Main, 22.06.2006 - 1 G 1738/06

    Bankaufsichtliches Zahlungsverbot an den Geschäftsführer oder an einen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1126/14

    Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 2012 - 20 F 3.12 -, juris Rn. 10 f., und vom 12. April 2013 - 20 F 6.12 -, juris Rn. 12; Hess. VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - 27 F 1730/10 -, juris Rn. 7 ff.; Urteil vom 29. November 2013 - 6 A 1426/13 -, ESVGH 64, 137 = juris Rn. 82; VG Berlin, Urteil vom 4. Juni 2015 - 2 K 84.13 -, juris Rn. 28.
  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 27 F 2244/13

    Verweigerung der Vorlage von Unterlagen

    Mit Beschluss vom 1. Dezember 2011 (- 27 F 1730/10 -, Juris) hat der Fachsenat festgestellt, dass die Verweigerung der Nennung der Namen der Kreditnehmer in den Anlagen des Schreibens vom 4. Oktober 2005 durch die Sperrerklärung vom 28. Juli 2010 rechtmäßig, die Verweigerung der Vorlage im Übrigen jedoch rechtswidrig war.

    Dies bedarf im Fall eines in Insolvenz befindlichen Betriebs einer besonderen Begründung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2012 - 20 F 3.12 -, Juris; Beschluss des Fachsenats vom 1. Dezember 2011 - 27 F 1730/10 -, Juris).

  • VGH Hessen, 12.01.2012 - 27 F 52/11
    Angesichts dessen, dass beide Unternehmen nicht mehr am Markt tätig sind und dies auch künftig nicht mehr sein werden und eine Wettbewerbsrelevanz der Informationen damit nicht mehr gegeben ist, hätte es vielmehr substantiierter Ausführungen dazu bedurft, unter welchen Gesichtspunkten dennoch ein berechtigtes Interesse der Unternehmen an der Nichtverbreitung der Informationen anzunehmen ist (vgl. Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2011 - 27 F 1730/10 -).
  • VGH Hessen, 09.07.2021 - 27 F 1028/19
    Erst wenn die Sperrerklärung diese Substantiierungsvoraussetzungen erfüllt, kann der Fachsenat seiner Pflicht zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung in ausreichendem Umfang nachkommen und nur auf diese Weise kann die pflichtgemäße Ausübung des der obersten Aufsichtsbehörde zustehenden Ermessens überprüft werden (vgl. Beschluss des beschließenden Senats vom 1. Dezember 2011 - 27 F 1730/10 - juris Rn. 14).
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